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zu einer guten Betreuung gehört für uns auch, wertvolles Wissen zu teilen.
- Aus diesem Grund informieren wir unsere Kunden unregelmäßig mit unserem Newsletter, mit dem wir über relevante Themen, rechtliche Aspekte und neue Lösungen informieren.
Newsletter August 2025

Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 endgültig abgeschaltet, wodurch die damit verbundene Impressumspflicht zum Hinweis auf die Plattform entfiel.
Unternehmen und Website-Betreiber müssen daher den Link und alle Verweise auf die OS-Plattform aus ihren Impressen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entfernen, um rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen wegen veralteter Informationen zu vermeiden.
AUFGEPASST
Denn ein Link bzw. ein Hinweis auf eine Streitschlichtungsplattform, die nicht mehr existiert, kann als eine Irreführung des Verbrauchers bewertet werden.
Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt, daher sollten Sie alle Verweise auf das TMG in Ihrem Impressum durch das DDG ersetzen oder ganz darauf verzichten.
"Haftung für Inhalte" und "Haftung für Links"
Der Abschnitt "Haftung für Inhalte" in einem Impressum ist in den meisten Fällen überflüssig und kann sogar rechtlich nachteilig sein, da die Haftung für eigene Inhalte ohnehin durch das Gesetz geregelt ist und Haftungsausschlüsse oft unwirksam sind.
Ob Disclaimer rechtlich erforderlich sind, ist gesetzlich nicht geregelt. Da Disclaimer eher schaden als nützen können, raten wir inzwischen dazu, auf Disclaimer zu verzichten.
Hilfreiche Links und Tools:
- eRecht24 - OS-Plattform wird abgeschaltet: Die OS-Plattform: Bedeutung und Funktion im Überblick
- easyrechtssicher - Disclaimer: Der Disclaimer, ein gefährlicher Taschenspielertrick ohne Wirkung

Digitale Barrierefreiheit: Ein Muss für alle
In unserer zunehmend digitalen Welt ist die barrierefreie Gestaltung von Websites und Apps keine Kür mehr, sondern eine klare gesetzliche Pflicht. Sie stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Fähigkeiten, gleichberechtigt auf digitale Inhalte zugreifen können.
Stichtag: 28. Juni 2025 – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Kraft getreten!
Dieses Gesetz betrifft nahezu alle Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Das schließt nicht nur klassische Online-Shops ein, sondern auch:
- Bewerbungsformulare
- Kontaktformulare, über die Kunden direkt Angebote anfordern können (mit und ohne mit Datei-Upload)
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die online Geschäftsabschlüsse ermöglichen, sind betroffen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
Trotzdem gilt: Eine Website sollte immer benutzerfreundlich und über verschiedene Geräte (Desktop, Tablet, Smartphone) hinweg für alle Menschen zugänglich sein.
Hilfreiche Links und Tools:
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: umfassende Informationen und Leitfäden zum Thema.
- WAVE-Test zur BFSG-Online-Prüfung: Tool zur Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit .
- WCAG Color-Kontrast-Checker: Prüfe, ob die Farbkontraste auf der Website den Richtlinien entsprechen.

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